AGB

LD KI Solutions GbR
Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen LD-KI-Solutions GbR (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern (§ 14 BGB) über die Nutzung des SaaS-Diensts „Handwerk-Assistant". Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nicht.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung des Nutzungsvertrags durch beide Parteien. Der Kunde handelt ausschließlich als Unternehmer.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt einen KI-Telefonassistenten, Terminverwaltung, Kalenderintegration (Google Calendar), automatisierte Rechnungserstellung und Benachrichtigungen als SaaS-Dienst bereit.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst jederzeit technisch weiterzuentwickeln, sofern die vertraglich vereinbarte Kernfunktionalität erhalten bleibt.

(3) Wartungszeiten werden mind. 24 Stunden vorab angekündigt (außer bei Notfällen).

§ 4 Verfügbarkeit

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel an (außer geplante Wartungen und Force Majeure). Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle zur Erbringung der Leistung notwendigen Zugangsdaten (z. B. Google OAuth) bereit.

(2) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Daten seiner Endkunden und stellt sicher, dass er zur Verarbeitung berechtigt ist.

(3) Der Kunde darf den Dienst nicht missbräuchlich nutzen oder an Dritte weitergeben.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Nutzungsvertrag.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) berechnet.

(4) Preisanpassungen werden mind. 30 Tage vorab schriftlich mitgeteilt. Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht binnen 14 Tagen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft für die im Nutzungsvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit, danach verlängert er sich automatisch um jeweils einen Monat.

(2) Kündigung: mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug über 30 Tage oder Verstoß gegen § 5.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal auf die im letzten Monat gezahlte Vergütung.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt der gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 10 Änderung der AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen per E-Mail ändern. Widerspricht der Kunde nicht binnen 14 Tagen, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Ankündigung hingewiesen.

§ 11 Einsatz künstlicher Intelligenz und Transparenzpflichten

(1) Der Dienst beruht auf KI-Systemen. Der Telefonassistent führt Gespräche mit Anruferinnen und Anrufern des Kunden selbstständig.

(2) Der Anbieter stellt sicher, dass der Assistent zu Beginn jedes Gesprächs offenlegt, dass es sich um eine künstliche Intelligenz handelt. Diese Offenlegung ist fester Bestandteil des Systems und darf vom Kunden nicht entfernt, abgeschwächt oder umgangen werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Assistenten als Menschen auftreten zu lassen.

(3) Der Kunde ist beim Einsatz des Assistenten in seinem Betrieb Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Ihn treffen die Betreiberpflichten aus dieser Verordnung, insbesondere die Transparenzpflichten nach deren Artikel 50. Der Anbieter unterstützt ihn dabei durch die technische Umsetzung der Offenlegung und durch die Bereitstellung der erforderlichen Informationen.

(4) Von einem KI-System vorformulierte Texte, etwa Terminbestätigungen, Absagen oder Zahlungserinnerungen, sind Vorschläge. Sie werden dem Kunden vor dem Versand angezeigt. Für den Versand und den Inhalt der freigegebenen Nachrichten ist der Kunde verantwortlich.

(5) Über Angebote, Preise, Auftragsannahmen und Terminzusagen entscheidet ausschließlich der Kunde. Der Anbieter schuldet keine inhaltliche Richtigkeit KI-erzeugter Vorschläge und keinen bestimmten Gesprächsverlauf.

(6) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der Daten seiner Endkunden berechtigt ist und diese über den Einsatz des Assistenten informiert, soweit ihn eine solche Pflicht trifft.

§ 12 Schlussbestimmungen

Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten: Villingen-Schwenningen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Ergänzend gelten unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.